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Behandlung mit  Spendersamen

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Die Behandlung mit Spendersamen wird auch als heterologe Insemination ( oder AID = Artificial Insemination by Donor ) bezeichnet.

Das Prinzip dieser Behandlungsform: nicht die Samenzellen des Ehepartners ( homologe Insemination) werden verwendet , sondern kryokonservierte (eingefrorene) Spermatozoen von Samenspendern.

Neben der Insemination gibt es auch die heterologe IVF, also IVF, bei der Spendersamen verwendet wird. Diese Methode bedarf der Genehmigung einer von der Ärztekammer bestellten Ethikkomission.

Es wird angenommen, daß in der Bundesrepublik Deutschland seit 1970 bereits mehr als 50.000 Kinder nach heterologer Insemination geboren wurden.

 
Voraussetzungen seitens des Paares für eine heterologe Inseminationsbehandlung:

  • Absolute Zeugungsunfähigkeit des Ehepartners ( Azoospermie ),
  • genetische Defekte ( z.B. Klinefelter Syndrom ),
  • wenn alle Möglichkeiten der assistierten Reproduktionsmedizin im homologen System ausgeschöpft sind und eine Adoption nicht möglich ist.

Besteht bei einem Ehepaar die Indikation zur heterologen Insemination, so sollte bei beiden Partnern ein ausgeprägter Kinderwunsch vorhanden sein. Außerdem ist eine harmonische Partnerbeziehung eine Voraussetzung für diese Behandlungsmethode.


Unsere Praxis betreibt in Kooperation mit der Fa. Cryostore* GmbH eine eigene Samenbank. Diese Samenbank, europaweit  eine der größten Einrichtungen dieser Art, verfügt ständig über mehrere Tausend Spermaproben.

Prof. Dr. med. Th. Katzorke ist Vorsitzender des  Arbeitskreises  Donogene Insemination e.V.

 
Lesen Sie die Stellungnahme von Prof. Katzorke zu dieser Behandlungsform:

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Bei therapieresistenter männlicher Subfertilität bzw. absoluter Infertilität oder aufgrund eines hohen genetischen Wiederholungsrisikos besteht für viele Ehepaare nur noch die Möglichkeit, eine Schwangerschaft durch die Anwendung von Spendersamen (heterologe, besser donogene Insemination) zu erzielen. Seit 1970 sind aufgrund dieser Behandlungsmethode ca. 60.000 Kinder in der Bundesrepublik Deutschland geboren worden. Durch die Erfolge der modernen Fortpflanzungsmedizin, hier besonders die intracytoplasmatische Spermieninjektion, sind die gesamten Behandlungsfälle stark zurückgegangen. Momentan dürften etwa noch zwischen 500-800 Ehepaare pro Jahr sich einer derartigen Behandlung unterziehen. Die Einbringung von genetischem Material einer dritten Partei bringt erhebliche Probleme und Interaktionen mit sich, die es von vornherein zu bedenken gilt. Medizinisch ist die Behandlung heute größtenteils standardisiert: Der Arbeitskreis für donogene Insemination e.V. hat in der Bundesrepublik in Anlehnung an internationale Vorschriften, z.B. USA, Kriterien für die Auswahl für Samenspender erarbeitet. Es wird eine sog. Typangleichung durchgeführt. Blutgruppe, Augenfarbe, Haarfarbe und Körperstatur zwischen Spender und Ehemann sollen etwa übereinstimmen. Wegen der eugenischen Problematik sollten nicht mehr als 10 Schwangerschaften pro Spender entstehen. Aufgrund der großen geographischen Verbreitung der Empfängerehepaare ist so die Heirat unter Geschwistern ausgeschlossen. Wegen der HIV-Problematik wird heute nur kryokonserviertes Sperma angewendet, daß mindestens 180 Tage in Quarantäne war.   Kontraindikationen zu donogener Insemination stellen manifeste weibliche Sterilitätsursachen dar. Bei begleitendem Tubenfaktor ist eine Behandlung durch heterologe IVF indiziert. Ihre Durchführbarkeit ist in den einzelnen Kammerbezirken der BRD leider uneinheitlich geregelt. In der Regel muss ein Antrag bei der zuständigen Ethikkommission bei der Ärztekammer gestellt  werden.  Im Benachbarten Ausland sind entsprechende Behandlungen wesentlich einfacher durchzuführen, so dass ein „Fertilitätstourismus“ existiert. Des weiteren sind wegen der geringen Schwangerschaftsrate Behandlungen jenseits des 42. Lebensjahrs nicht mehr indiziert. Bei unsicheren Ehepaaren oder Paaren, bei denen psychiatrische Erkrankungen vorliegen, sowie schwere soziale Störungen bekannt sind (z.B. Alkoholismus), sollte die Indikation unter Vorbehalt gestellt werden. Die Samenübertragung erfolgt nach einem Zyklusmonitoring zum Ovulationsoptimum. Die Schwangerschaftsraten sind altersabhängig hoch. Die kumulative Schwangerschaftsrate nach max. 12 Zyklen beträgt 85%. Bei zunehmendem Alter und mehr als drei Inseminationszyklen sollte aufgrund der begleitenden Ovulationsstörungen die Indikation zu begleitender Ovulationsinduktion großzügig gestellt werden. Medizinische Komplikationen sind selten. Das Fehlbildungsrisiko der so gezeugten Kinder entspricht dem der natürlichen Bevölkerung. Rechtlich hat erstmals eine Entscheidung des BGH zu mehr Klarheit geführt. Im April 2002 hat eine Anpassung des § 1600 BGB, Absatz 2, stattgefunden: (2) ist das Kind mit Einwilligung des Mannes und der Mutter durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten gezeugt worden, so ist die Anfechtung der Vaterschaft durch den Mann oder die Mutter ausgeschlossen. Aufgrund der rechtlichen Situation wurde bisher in der Bundesrepublik von der Behandlung nicht verheirateter Paare abgeraten. Dies ist nach Änderung des § 1600 BGB wohl nicht mehr gerechtfertigt. Weiter problematisch bleibt aber die Behandlung alleinstehender Frauen und lesbischer Paare mit Spendersamen. Probleme in der Bundesrepublik Deutschland liegen z.Zt. noch im Bereich der Dokumentation. Aufgrund der historischen Erfahrung wird weltweit überwiegend die Behandlung in der anonymisierten Form durchgeführt, d.h. der Spender bleibt dem Ehepaar und dem so gezeugten Kind unbekannt. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes besteht in der Bundesrepublik Deutschland jedoch das Recht auf Kenntnis der eigenen biologischen Abstammung, so daß den Spendern unter Umständen eine Anonymität nicht mehr zugesichert werden kann. Diese Rechtsunsicherheit sowie die Frage der Dauer der Aufbewahrungsfrist sowie die Frage inwieweit Spenderinformationen z.B. nur in nicht identifizierbarer Form weitergegeben werden sollen, bleiben einer Regelung durch ein geplantes Fortpflanzungsmedizingesetz vorbehalten. Insgesamt existieren nur sehr wenige Nachuntersuchungen über die so gezeugten Kinder. Die Scheidungsrate bei den Eltern, die eine entsprechende Behandlung haben durchführen lassen, ist geringer als in der durchschnittlichen Bevölkerung. Besondere psychische Probleme scheinen bei den so gezeugten Kindern nicht aufgetreten zu sein. Eine Entfremdung der sozialen Väter ließ sich in katamnestischen Untersuchungen nicht nachweisen. Insgesamt gibt es bisher keinen Anhalt dafür, daß die Spendersamentherapie zu auffälligen psychischen Störungen bei den Ehepaaren oder den so gezeugten Kinder geführt hat.      

Literatur   Katzorke, T (2003) Donogene Insemination: Gegenwärtiger Stand der Behandlung in der BRD, Gynäkologische Endokrinologie 1:85-94




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