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Anmeldung zur Behandlung mit einer Samenspende
Bei Wunsch einer Behandlung mit Spendersamen, vereinbaren Sie einen Termin zum Erstgespräch mit uns. Inhalte des Aufklärungsgespräches sind u. a. die rechtlichen Grundlagen einer Behandlung mit einer Samenspende gem. dem Samenspenderregistergesetz (SaRegG).
Vor einer Therapie bei novum bieten wir Ihnen eine psychosoziale Beratung in unserem Hause an. In diesem Gespräch können die Therapie und ihre Auswirkungen erörtert und offene Fragen geklärt werden. Bei gleichgeschlechtlicher Partnerschaft sowie bei alleinstehenden Frauen ist die Beratung verpflichtend und muss bei novum erfolgen.
Bei unverheirateten gleichgeschlechtlichen Paaren oder alleinstehenden Frauen ist ein Gespräch bei einem Notar notwendig. Hinweise hierzu erhalten Sie im Rahmen des Aufklärungsgespräches bei novum.