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Medical Freezing

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Medical Freezing bezeichnet das Einfrieren von Ei- und Samenzellen aus medizinischen Gründen wie beispielsweise vor einer, die Fruchtbarkeit einschränkenden Therapie wie eine geplante Chemo- oder Bestrahlungstherapie bei einer Krebserkrankung oder wenn genetisch oder operativ bedingt ein vorzeitiges Erlöschen der Eierstocksfunktion droht.


Wie ist der Ablauf beim Medical Freezing?

Der Ablauf des Medical Freezing entspricht dem des Social Freezing. Durch eine hormonelle Stimulationsbehandlung wird die Reifung mehrerer Eizellen im Eierstock angeregt. Im Durchschnitt dauert diese Stimulationsphase zwischen 9-14 Tage. Anhand von 2-3 Ultraschallkontrollen mit ggf. Blutabnahme wird das Wachstum der Eizellen kontrolliert und der optimale Zeitpunkt für die Eizellentnahme bestimmt. Nach Auslösen der Eisprungs werden die Eizellen ultraschallgesteuert in einem kleinen Eingriff in einer Kurznarkose entnommen. Dabei werden die Eizellen mit einer kleinen, feinen Nadel aus den Follikeln herausgesaugt und dann direkt im IVF-Labor eingefroren.



Wie sind die Kosten bei Medical Freezing?

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat 2020 die Richtlinie zur Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder Keimzellgewebe sowie entsprechende medizinische Maßnahmen wegen keimzellschädigender Therapie (Kryo-RL) beschlossen. Demnach haben Versicherte seit dem 01.07.2021 unter bestimmten Voraussetzungen einen Leistungsanspruchs auf die Kryokonservierung von weiblichen und männlichen Keimzellen und Keimzellgewebe (Hodengewebe durch testikuläre Spermienextraktion (TESE)) wegen keimzellschädigender Therapie, sowie auf die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen. Eine keimzellschädigende Therapie stellt insbesondere die operative Entfernung der Keimdrüsen (Eierstöcke/Hoden), eine Strahlentherapie mit zu erwartender Schädigung der Keimdrüsen, sowie potenziell fruchtbarkeitsschädigende Medikamente, wie beispielsweise eine Chemotherapie dar. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist eine Bescheinigung des behandelnden  Facharztes, der auch die Grunderkrankung diagnostiziert oder behandelt, dass eine keimzellschädigende Therapie geplant ist. Der gesetzliche Anspruch auf Entnahme und Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen besteht für Frauen bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres, bei männlichen Versicherten bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Eine untere Altersgrenze gibt es nicht. Jedoch sind die Medikamente zur ovariellen Stimulation vor Eizellgewinnung aktuell ausschließlich für Frauen ab 18 Jahren zugelassen.

Das Formular „Bescheinigung über einen Leistungsanspruch von Versicherten auf Kryokonservierung von Keimzellen wegen keimzellschädigender Therapie „ haben wir hier zum download bereitgestellt.